MARKTORDNUNG

1. Der Aufbau des Standes ist erst ab Anwesenheit des Veranstalters oder dessen Beauftragten erlaubt. Bei der Platzzuteilung besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens am Veranstaltungsort. Übernachten & Campieren auf dem Veranstaltungsgelände bedarf der Zustimmung

des Veranstalters.


2. In den Monaten April bis Oktober besteht bis 14 Uhr PRÄSENTATIONSPFLICHT !... sofern die äußeren Wetterbedingungen dies zulassen. Ausnahmen hiervon bedürfen der gesonderten Genehmigung des Veranstalters.

Wiederholet Verstöße  führen zum Marktverbot auf allen Plätzen.


3. Den Anweisungen des Veranstalters oder dessen Beauftragten ist Folge zu leisten ! Verstöße gegen diese Marktordnung oder Störung des Marktfriedens können zum sofortigen Platzverweis führn. Ein Erstattungsanspruch ist durch diesen Verweis nicht begründet.


4. Die Standgebühr wird mit befahren des Platzes fällig. Standpreise sind unterschiedlich und immer beim Veranstalter zu erfragen. Der Zusammenschluß mehrerer Händler zu einem Großstand ist untersagt. Es wird nur ein Fahrzeug je Stand geduldet,- jedes weitere Fahrzeug wird mit 20 € berechnet.


5. Es wird jeweils die längste Seite der Stellfläche berechnet. Die Standtiefe beträgt 2,50m und die Warenpräsentation in den Gängen ist untersagt. Hierfür, sowie für die Sicherung des Standes und der umgebenden Verkehrsflächen , ist der jeweilige Teilnehmer verantwortlich.


6. Der Veranstalter haftet nicht für Termine die aus besonderen Gründen nicht abgehalten werden können. Bitte immer vorher telefonisch nachfragen !


7. Verkaufsverbot besteht für : Waffen, pornografische Artikel, lebende Tiere und Gegenstände mit offensichtlichen verfassungsfeindlichen Symbolen. Weiterhin verboten ist der Handel mit Waren welche gegen das Urheberrecht, das Betäubungsmittelgesetz oder das Artenschutzgesetz verstoßen, oder den Verdacht von Hehlerware erwecken. Verstöße können zum sofortigen Marktverbot führen.


8. Imbiss & Getränkeverkauf bedarf der Zustimmung des Veranstalters.


9. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet in keinster Weise für Beschädigungen oder abhanden gekommene Gegenstände, Personen oder Sachschäden, ebenso nicht für gesetzliche, gewerberechtliche sowie arbeitsrechtliche Vorschriften zu Arbeitszeiten, Unfallverhütung, Feuerschutz usw. Das Betreiben von Heizgeräten jeglicher Art ist untersagt. Die Teilnahme erfolgt somit auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Alle erforderlichen Genehmigungen  sind vom Teilnehmer selbst einzuholen;- GEMA Gebühren die durch Musikwiedergabe an den Ständen anfallen, trägt der Standbetreiber selbst. Schadensersatzansprüche an den Veranstalter sind ausgeschlossen.


10. Verteilung von Terminzetteln anderer Veranstalter ist untersagt !


11. Menschliche Bedürfnisse sind nur in den dafür vorgesehenen Toiletten zu verrichten.


12. Auf Grund des Fehlverhaltens einiger Teilnehmer kann eine Reinigungskaution in Höhe von 10 € verlangt werden, diese wird beim sauberen Verlassen des Platzes zurück erstattet. JEDER TEILNEHMER HAT SEINEN STANDPLATZ BESENREIN ZU VERLASSEN.  JEGLICHER MÜLL,  ZERBROCHENE TEILE, SOWIE  AUCH ZIGARETTENABFALL IST MITZUNEHMEN UND SELBST ZU ENTSORGEN.


13. Gewerbliche Marktteilnehmer haben, gemäß §60 GewO, eine Reisegewerbekarte mitzuführen und auf Verlangen dem Veranstalter sowie zuständigen Behörden oder Beamten vorzuzeigen.


14. Diese Marktordnung / Teilnahmebedingungen gelten mit befahren des Veranstaltungsplatzes als verbindlich anerkannt.  Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Marktverbot.


Marktordnung 

(Teilnahmebedingungen)