MARKTORDNUNG
Der Aufbau des Standes ist erst ab Anwesenheit des Veranstalters oder dessen Beauftragten erlaubt. Bei der Platzzuteilung besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz . Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens am Veranstaltungsort. Übernachten & Campieren auf dem Veranstaltungsgelände ist strengstens untersagt !
Die Warenpräsentation der Händler ist bis 15.00 Uhr vorgeschrieben. Ausnahmen hiervon sind genehmigungspflichtig ! Bei Hallenmärkten besteht bis ½ Stunde vor Marktende PRÄSENTATIONSPFLICHT ! Früheinpacker machen Märkte kaputt und können fernbleiben ! Wiederholte Verstöße führen zum Marktverbot auf allen Plätzen !!!
Lautes Türenschlagen, Hupen, Radiohören oder Musizieren ist mit Rücksicht auf die Anwohner zu unterlassen. Hundegebell ist zu unterbinden.
Den Anweisungen des Veranstalters oder dessen Beauftragten ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Marktordnung oder Störung des Marktfriedens können zum sofortigen Platzverweis führen. Ein Erstattungsanspruch ist durch diesen Verweis nicht begründet.
Die Standgebühr wird mit Befahren des Platzes fällig. Standpreise sind unterschiedlich und immer beim Veranstalter zu erfragen.
Es wird jeweils die längste Stellfläche berechnet, mindestens jedoch die Länge des Fahrzeugs am Stand.
Die Warenpräsentation in den Gängen ist untersagt ! Hier sind 3m Breite für Feuerwehr / Rettungswagen ständig frei zu halten ! Hierfür, sowie für die Sicherung des Standes und der umgebenden Verkehrsfläche ist der Teilnehmer verantwortlich.
Der Veranstalter haftet nicht für Termine die aus besonderen Gründen nicht abgehalten werden können. Bitte immer vorher telefonisch informieren!
Verkaufsverbot besteht für Waffen, Pornographische Artikel, lebende Tiere und Gegenstände mit offensichtlichen verfassungsfeindlichen Symbolen. Weiterhin verboten ist der Handel mit Waren welche gegen das Urheberrecht, das Betäubungsmittelgesetz oder das Artenschutzgesetz verstoßen, oder den Verdacht von Hehlerware erwecken ! Ein Anspruch auf Händlerzulassung besteht in keinem Fall.
Imbiss & Getränkeverkauf bedarf der Zustimmung des Veranstalters.
Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet in keinster Weise für Beschädigungen oder abhanden gekommene Gegenstände, Personen- und Sachschäden, ebenso nicht für gesetzliche, gewerberechtliche sowie arbeitsrechtliche Vorschriften zur Arbeitszeiten, Unfallverhütung, Feuerschutz usw. Das betreiben von Heizgeräten jeglicher Art ist untersagt. Die Teilnahme erfolgt somit auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Teilnehmer selbst einzuholen. GEMA –Gebühren die durch Musikwiedergabe an Ständen anfallen, trägt der Standbetreiber selbst. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen .
Verteilung von Terminzetteln anderer Veranstalter ist untersagt !
Menschliche Bedürfnisse sind nur in den dafür vorgesehenen Toiletten zu verrichten .
Auf Grund des Fehlverhaltens einiger Marktteilnehmer kann eine Reinigungskaution in Höhe von
5 € verlangt werden, diese wird beim sauberen Verlassen des Platzes zurückerstattet. Jeder Teilnehmer hat seinen Standplatz BESENREIN zu verlassen. Jeglicher Müll, zerbrochene Teile etc. auch Zigarettenabfall, ist mitzunehmen und selbst zu entsorgen.
Kinder unter 14 Jahren haben auf Freilandmärkten 1 Meter (am Stand der Eltern) frei, sofern sie gebrauchte Kinderartikel verkaufen.
Diese Marktordnung gilt mit dem Befahren des Veranstaltungsplatzes als verbindlich anerkannt. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigem Marktverbot Bei Plätzen mit Sonderpreisen besteht kein Anspruch auf einen Bonusstempel.